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Das Ende der Doppelkarte oder die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

Mit Wirkung vom 01.03.2008 werden Fahrzeugan- und Ummeldungen nicht mehr mit der altbekannten Doppelkarte, sondern auf elektronischem Weg mit der sogenannten elektronischen Versicherungs- Bestätigung (eVB) vorgenommen.

Hier erhält der Kunde für eine siebenstellige VB- Nr. welche für den Zulassungs- Vorgang beim Straßenverkehrsamt vorgelegt wird.

Für den Erhalt dieser Nr. benötigen wir von dem Kunden als Minimalanforderung den Namen und die Anschrift des Halters sowie die Art des gewünschten Kennzeichens.

Diese Daten werden dann auf elektronischem Weg dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, übersandt und stehen über eine zentrale Datenbank dem zuständigen Straßenverkehrsamt zur Verfügung.

Elktronische Versicherungsbestätigung

Für Fuhrparkinhaber besteht die Möglichkeit, anstelle einer jeweiligen Einzelbestätigung eine sogenannte Dauer- eVB zu erhalten.

In der Übergangszeit können - sofern das zuständige Straßenverkehrsamt das elektronische Verfahren zum geplanten Termin noch nicht umgesetzt hat - die Versicherungsbestätigungen auch in gedruckter Version zur Verfügung gestellt werden.

Zumindest zum Straßenverkehrsamt Krefeld haben wir bereits die Information erhalten, daß die Umstellung wie geplant zum 01.03.2008 erfolgen wird.