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Fortfall des Krankentagegeldes für Selbstständige und freiwillig Versicherte ab dem 01.01.2009 ??

Mit Wirkung vom 01.01.2009 verlieren alle Selbstständige und freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ihren Anspruch auf das Krankentagegeld.

Zur Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit kann auch über die gesetzliche Krankenkasse gegen Mehrbeitrag eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Allerdings ist hier zu beachten:

Mit Abschluß des Wahltarifes binden Sie sich für mindestens drei Jahre an Ihre aktuelle Krankenkasse. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist in diesem Zeitraum ausgeschlossem.

Mit Beginn des Jahres 2009 zeichnet sich eine neue Entwicklung zu diesem Thema ab. Stand Januar 2009 soll die vorgenommene Änderung wieder rückgängig gemacht werden und den betroffendne Versichertenkreisen die bisherige Wahloption wieder eingeräumt werden.

Nach dem Referentenentwurf zum “Gesetz zur Änderung des Arzeneimittelgesetzes und anderer Vorschriften” soll rückwirkend zum 01.01.2009 wieder zurückgerudert werden.

Aktuell (07/2009) hat der Gesetzgeber nun tatsächlich zurückgerudert und ab dem 01.08.2009 das Krankentagegeld für die versicherten Selbstständigen wieder eingeführt.

Allerdings sind hier einige Punkte nicht vollständig durchdacht worden, so das die dringende Empfehlung für die Betroffenen gegeben werden kann, sich mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzten. Kündigungsfristen von privaten Krankenversicherungen und / oder die zweimonatige Übergangsfrist im Zusammengang mit dem Wahltarif der Krankenkasse sind hier die Stichworte.

Eine bessere und planungssicherere Alternative ist hier eine private Krankentagegeldversicherung oder eine private Vollversicherung bei einem Anbieter Ihrer freien Wahl.

Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!