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Änderung der Bewertungsreserven in der Lebensversicherung - halten oder kündigen?

Auch die Lebensversicherer haben mit der Niedrigszinsphase Einnahmen, welche mittel- und langfristig geringer sind als die (Zins-) Zusagen älterer Verträge. Ohne Änderung der Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, daß die "dauernde Erfüllbarkeit" der Lebens- und Rentenversicherungen gefährdet ist. Neben den bereits seit Jahren laufenden Maßnahmen des BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat sich nun die Politik eingeschaltet.

Aktuell hat die Bundesregierung zur Stützung der Vorsorgeform "Lebensversicherung" ein Paket verabschiedet, in welchem u.a. die Lebensversicherer die Ihrem Kunden zukommende Beteiligung an den Bewertungsreserven gekürzt wird.

Um Missverständnisse zu vermeiden - bereits zugeführte Überschußbeteiligungen an einem Vertrag werden hier nicht zurückgenommen; vielmehr wird die zukünftige Behandlung geregelt. Und hier insbesondere um die Behandlung der Bewertungsreserven, welche durch Kursgewinne der Kapitalanlage entstehen und bislang häftig zwischen dem Kunden und dem Versicherungsunternehmen aufgeteilt werden.

Handlungsbedarf besteht für diejenigen, deren laufenden Lebens- oder Rentenversicherung in Kürze zur Auszahlung kommt. Hier sollten die Werte gegenübergestellt werden:

- Welchen Betrag erhalte ich bei einer vorzeitigen Auflösung unter Berücksichtigung der bisherigen Bewertungsreserven?

- Welchen Betrag kann ich bei einer Fortführung unter Berücksichtigung der neuen Bewertungsreserven und kalkulierten (weiteren) Gewinnbeteiligungen erwarten?

Diese Werte erhalten Sie von Ihrerem Versicherungsunternehmen und sollte diese mit Hinblick auf die Kurzfristige Einführung der Gesetzesänderung sehr zeitnah dort anfordern!

Sofern eine vorzeitige Auflösung sinnvoll ist, sollte noch die Frage geklärt werden, ob und in welcher Form die (mitversicherte) Leistung des Versicherungsschutzes aufgefangen werden soll. Denn mit der Auflösung des Vertrages entfällt der ggf. mitversicherte Todesfallschutz und / oder die Absicherung für die Berufsunfähigkeit.

Weitere Punkte der beschlossenen Änderung betreffen weniger die Bestandsverträge, sondern vielmehr die Neuverträge:

- Kunden sollen stärker an den Risikogewinnen der Versicherer beteiligt werden. Diese Gewinne entstehen, wenn die Versicherer weniger an Hinterbliebene verstorbener Kunden auszahlen müssen, als sie kalkuliert haben.

- Der Garantiezins wird für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt.

- Versicherungsvermittler sollen niedrigere Provisionen bekommen.

- Aktionären finanzschwacher Versicherer soll die Dividende gestrichen werden.

Insbesondere der letzte Punkt unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Wahl des Versicherungsunternehmens auch den Aspekt der Kapitalstärke ausreichend zu gewichten!

Gerne beraten wir Sie persönlich!