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Katzenklappen und die Hausratversicherung

Um ihren Katzen (aber auch Hunden) mehr Freiheiten zu lassen, haben viele Tierbesitzer sog. Katzenklappen installiert, welches es den Tieren ermöglichen, ohne viel Aufwand in den Garten zu kommen.

Leider sind es aber nicht immer nur die Tiere, die diese Möglichkeit nutzen, sondern auch ungebetene Gäste haben die Vorzüge erkannt. Spätestens, wenn die Täter auf diesem Weg eindringen konnten, stellt sich die Frage, ob es Probleme mit der Hausratversicherung gegeben wird.

Ist diese "ungünstig" platziert worden, kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit schnell erhoben und damit der Versicherungsschutz gefährdet werden.

Um dies zu vermeiden, sollten bereits beim Einbau einige Punkte beachtet werden. Fenster- und Türgriffe sollten (auch mit Hilfsmitteln) nicht erreichbar sein. Falls dies nicht gewährleistet ist, sollten die Griffe separat zu verriegeln / sichern sein.

Alternativ kann der Einbau der Klappe außerhalb des Tür- und / Fensterbereiches erfolgen.

Als Mieter der Wohnung sollte man - da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt - den Einbau mit dem Hauseigentümer abstimmen.

Auch sollte die Hausratversicherung über den geplanten Einbau informiert und hier um eine Bestätigung gebeten werden, dass der Einbau einer Katzenklappe den Versicherungsschutz nicht gefährdet. Naturgemäß werden bei einer Klappe für Hunde die Maße größer sein und damit das Risiko höher, dass auch Personen die Klappe zum Eindringen nutzen können. Insofern sollte auch bei der Anschaffung darauf Wert gelegt werden, dass die Klappe sicher verschlossen werden kann!

Bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall - dies erspart böse Überraschungen im Schaden!