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Sturmschäden - was ist zu beachten?

Der Orkan hat auch in unseren Gebieten deutliche Spuren hinterlassen. Wir hoffen, daß dieses Naturereignis auch bei Ihnen “nur” Sachschaden hinterlassen hat - diesen kann man im Gegensatz zu einem Personenschaden wieder reparieren!

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise für die Abwicklung der Schäden gegenüber Ihrer Versicherung:

Jeder Schaden sollte grundsätzlich zunächst gemeldet werden; bitte verwenden Sie hierfür unsere Schadenanzeige aus unserem Downloadbereich. Wir müssen leider davon ausgehen, daß die telefonische Erreichbarkeit unseres Hauses aufgrund der Menge der Schäden eingeschränkt sein wird.

Sofern Sie die Möglichkeit haben, ist es sinnvoll von dem Schadenumfang Fotos zu machen. Wir gehen nicht davon aus, daß Schadenregulierer und / oder Sachver- ständige in den nächsten Tagen zeitnah die Möglichkeit einer Besichtigung haben.

Wir werden nach Ihrer Schadenmeldung das weitere Vorgehen mit Ihnen und ggf. auch mit dem jeweiligen Versicherer abstimmen.