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Die EU- Vermittlerrichtlinie ist seit dem 22.05.2007 nationales Recht

Besser spät als nie - so könnte man meinen, wenn man sich vor Augen hält, daß diese innerhalb der EU bereits am 15.01.2003 auf den Weg gebracht worden.

Mit der Vermittlerrichtline soll erreicht werden, daß innerhalb der EU die Vorgaben für den Berufsstand vergleichbar werden und im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes einheitliche Qualifikationsmerkmale der beratenden Vermittler gefordert sind.

Die wichtigen Eckpunkte der Richtlinie sind:

  • Eintragungspflicht bei der zuständigen Behörde / öffentliches Register
  • Berufliche Anforderungen 
    angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten 
    Besitz eines guten Leumunds 
    Berufshaftpflichtversicherung 
    Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Auskunftspflicht des Vermittlers
  • Beratungs- u. Dokumentationspflicht
  • Bestandsschutz für vor September 2000 tätige Vermittler
  • Niederlassung und Erbringen von Dienstleistungen im EU-Ausland
  • Sanktionen für nicht eingetragene Vermittler
  • Beschwerde- und Schlichtungsstellen für Kunden

Besonders zum Verbraucherschutz soll und wird die Pflicht zur Dokumentation und Beratung beitragen; allerdings stößt es bisweilen nicht immer auf Verständnis, wenn zur Erörterung “einfacher” Sachverhalte bisweile ein umfangreicher Fragenkatalog durchgesprochen werden muß. Aber hier können wir aus der Praxis bestätigen, daß zur Vermeidung von Deckungslücken die Erstellung eines Beratungsprotokolles sinnvoll ist.

Auch unser Unternehmen hat die notwendigen Unterlagen und Nachweise bereits zusammengestellt und die Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 der GewO erhalten.

Wir gehen davon aus, daß das Ziel, eine qualitativ hochwertige Beratungsqualität langfristig sicherzustellen, mit der Umsetzung der EU- Vermittlerrichtlinie maßgeblich unterstützt wird.