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Hagelunwetter in den Morgenstunden des 30.05.2008

In den frühen Morgenstunden des 30.05.2008 hat ein kurzer, aber heftiger Hagelschlag im Krefelder Stadtgebiet zu erheblichen Schäden geführt.

Schäden an Gebäuden sind, sofern Sturm und / oder Hagelschäden mitversichert gelten, im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert.

Ist der Inhalt eines Objektes betroffen, tritt die Hauratversicherung (für private Güter) oder diegewerbliche Inhaltsversicherung (hier allerdings auch nur, sofern Sturm- und Hagel mitversichert gilt) in die Regulierung ein.

Sofern Gefahr im Verzug ist, können und müssen zur Schadenminderung Maßnahmen ergriffen werden, welche eine Ausweitung des Schadens verhindern. Hier ist z.B. eine Notabdeckung beschädigter Fenster zu nennen. Die abschliessende Reparatur kann dann zu einem späteren Termin vorgenommen werden.

Mit Hinblick auf die Menge der Schäden sind lokale Handwerker bisweilen über die nächsten Wochen (und Monate) ausgebucht. Hier besteht auch die Möglichkeit, auf Handwerker der Nachbargemeinden zurück zu greifen.

Bitte informieren Sie uns kurzfristig über den Schadenumfang. Sie können auch gerne die schriftlichen Schadenanzeige hier herunterladen und uns vollständig ausgefüllt übersenden oder die Schadenmeldung online vornehmen.

Bei Ihnen sind mehrere Objekte von dem Hagel betroffen? Hier können wir Ihnen eine vereinfachte Schadenmeldung anbieten. Bitte füllen Sie die hinterlegte Tabelle entsprechend aus; wir senden Ihnen nach der Anlage der Schäden diese um unsere Schaden Nr. ergänzt wieder zurück.

Grundsätzlich sind Bilder vom Schadenumfang sehr hilfreich; für die Reparaturarbeiten ist es sinnvoll, entsprechende Kostenvoranschläge vor Auftragserteilung einzuholen und uns zu übersenden.

Bitte senden Sie uns bevorzugt die Bilder per Email zu, wobei wir sie bitten, die Dateigröße auf eine vertretbare Größe zu reduzieren.

Hagelschäden an Kraftfahrzeugen werden über die Kaskoversicherung erstattet. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung besteht hier der Versicherungsschutz. Auch bei einer Vollkaskoversicherung sind die Tatbestände der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Hier ist es wichtig, sehr zeitnah die Schadenmeldung abzugeben, damit die Termine zur Begutachtung abgestimmt werden können. Sie können auch gerne die schriftlichen Schadenanzeige hier herunterladen und uns vollständig ausgefüllt übersenden oder die Schadenmeldung online vornehmen.

Bitte beachten Sie, daß bei Kaskoschäden das Gutachten ausschließlich durch den jeweiligen Versicherer in Auftrag gegeben wird!

Wir haben vorab die Information erhalten, daß Sammelbesichtigungstermine in Krefeld organisiert werden, zu welchen die betroffenen Kunden unmittelbar von dem jeweiligen Versicherer bezüglich der Terminabsprache informiert werden.

Kunden der Provinzial Rheinland können ihr Fahrzeug nach Terminabsprache mit dem Schadensachbearbeiter der Provinzial in Düsseldorf zwischen dem 04. und 11.06.2008 in Krefeld an der Magdeburger Str. 17 im Gewerbegebiet Krefeld - Gartenstadt besichtigen lassen.

 

Am gleichen Ort können Kunden der Zürich Vers. AG und der Patria Vers. AG das Fahrzeug besichtigen lassen. Auch hier ist eine Terminabsprache unerläßlich. Zu den bereits gemeldeten Schäden wird der Kunde durch die Versicherung kontaktiert und ein Termin abgespochen.

Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Meldung noch keine Nachricht erhalten haben, können Sie unter 0211 8983 302 eine Terminabsprache treffen.

 

Auch die VHV Vers. AG hat zentrale Besichtigungsstellen eingerichtet, wobei auch hier eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist.

  • Zwischen dem 03.06.2008 und dem 13.06.2008 finden die Besichtigungen auf dem Geländes des Real Marktes an der Hafelsstr. in Krefeld Oppum statt.
  • Ab dem 16.06.2008 finden die Besichtigungen auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses Ford Kuhn am Glockenspitz 50 in 47800 Krefeld statt.

Auch hier meldet sich der Versicherer direkt bei den betroffenen Kunden für eine Terminabsprache. Sofern Sie ca. 14 Tage nach Ihrer Schadenmeldung noch keine Nachricht von der VHV erhalten haben, können unter der Ruf Nr. 01803 848767 ebenfalls Termine abgesprochen werden.

 

Die Allianz Vers. AG / Frankfurter Vers. AG hat ein Schadenbesichtigungszentrum auf dem Sprödentalplatz in Krefeld eingerichtet; auch hier kontaktiert der Versicherer direkt die Kunden für den Besichtigungstermin. Von der Möglichkeit, hier das Fahrzeug auch ohne Termin besichtigen zu lassen, möchten wir dringend abraten!

Die Besichtigungen werden zwischen dem 05.06. und dem 11.06.2008 (Werktags jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr und Samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr) stattfinden.

Sofern Sie auch hier ca. 14 Tage nach Ihrer Schadenmeldung bezüglich eines Besichtigungstermines nicht kontaktiert wurden, können Sie unter der zentralen Kraftfahrt- Schaden- Nr. 01802 100102 einen Termin vereinbaren. Bitte halten Sie hier Ihre Versicherungsschein- Nr., das Kennzeichen und - sofern Ihnen bekannt - die Schaden- Nr. bereit.

 

Kunden der AXA Vers. AG werden ebenfalls für den Besichtigungstermin über die Schadenabteilung kontaktiert. Hier werden derzeit Zeitspannen zwischen Schadenmeldung und Kontaktaufnahme von 2 bis 3 Wochen gehandelt. Sofern Sie nach 3 Wochen ab dem Datum der Schadenmeldung noch keine Information erhalten haben, können Sie sich direkt im dem Schadenmanagement der AXA Vers. AG unter 0211 94529 500 für eine Terminabsprache in Verbindung setzen.

 

Damit alle Schäden erkannt werden können, sollte das Fahrzeug vor der Besichtigung eine Fahrzeugwäsche erhalten haben - zumal nur kurz vor dem Hagel über Krefeld Sahara Sand niedergegangen war.

Die Besichtigung sollte bevorzugt unter Kunstlicht erfolgen.

Ggf. sind für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges noch Leihwagenkosten über die optionalen Deckungserweiterungen der Kaskoversicherung und / oder eines ggf. bestehenden Schutzbriefes erstattungsfähig. Dies sollte sicherheitshalber über die ausführende Werkstatt direkt mit dem schadenbearbeitenden Versicherer abgestimmt werden.

Nach der Besichtigung wissen Sie, ob das Fahrzeuge wieder repariert werden kann oder ob eine Abrechnung auf der Basis eines Totalschadens vorgenommen wird.

Bitte beachten Sie, daß bei einer Abrechnung ohne Reparaturkostenrechnung (sog. fiktive Schadenabrechnung) kein Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer besteht.

Weiterhin wird bei einer Totalschadenabrechnung der ermittelte Restwert (Der Wert des Fahrzeuges bei einem Verkauf im unreparierten Zustand) in Abzug gebracht.

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung!