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Prämieninkasso - was bedeutet das genau?


Unsere Kunden erhalten zu den meisten ihrer Versicherungsverträge die Versicherungsscheine und Prämienrechnung nicht direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, sondern über unser Haus, zusammen mit der entsprechenden Rechnung über die Prämie.

Dieses Abrechnungsverfahren, welches im großgewerblichem Bereich Standard ist, betreiben wir seit Jahrzehnten als erweiterte Dienstleistung für unsere Kunden.

Hierdurch ist gewährleistet, das die Dokumente über den Versicherungsumfang zunächst gesichtet und sowohl inhaltlich wie rechnerisch geprüft werden. Fehler in der Dokumentation und / oder in der Berechnung werden erkannt und die notwendigen Korrekturen werden veranlasst. Das kommt leider deutlich häufiger vor, als man im Allgemeinen erwartet.

Als beauftragter Versicherungsmakler übernehmen wir im weiteren Verlauf den Zahlungsverkehr mit dem Kunden und dem Versicherer. Wir stellen als Sachwalter unseres Kunden sicher, das die Zahlungen dem entsprechenden Versicherern zugeordnet werden und verfolgen auch die ggf. noch nicht erfolgten Korrekturen, wobei die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes oberste Priorität hat.

Die Anforderungen, die der Gesetzgeber, das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und die jeweiligen Versicherungsgesellschaften an den Makler richten, bevor er die Genehmigung für das Prämieninkasso erhält, sind hoch und werden von unserem Haus selbstverständlich erfüllt.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiterführenden Fragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns!