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Unwetter und Versicherungsschutz

In diesen Tagen haben auch in unserem lokalen Umfeld starke Unwetter gewütet und zum Teil erheblichen Schäden hinterlassen.

Die Folgen von Überschwemmungen und Starkregen sind über die Zusatzdeckung der Elementarschäden versicherbar, wobei jedoch zu beachten ist, das dieser Baustein nur mit einer Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Für die Schadenregulierung über die Versicherung sind die folgenden Hinweise wichtig:

Vorab sollte der Schaden angemeldet werden; dies kann per Email, per Fax oder auch per Brief erfolgen.
Bilder vom Schaden als Dokumentation des Umfanges sind als Nachweis sinnvoll.
Nach dem Grundsatz der Schadenminimierung kann und soll zunächst alles gemacht werden, um den Schadenumfang zu begrenzen.

Sofern die Arbeiten zu einen späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, ist die Einholung von Kostenvoranschlägen angeraten. Hier hat dann der Versicherer die Möglichkeit, den geplanten Umfang der Arbeiten und die kalkulierten Kosten im Vorfeld zu prüfen. Damit ist auch sichergestellt, das die Kosten durch den regulierenden Versicherer gedeckt sind.

Doch welcher Versicherer ist zuständig?

Ist der Schaden an einem Gebäude eingetreten (z.B. Dach oder Mauerwerk), dann ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Ist der Schaden am Hausrat oder im gewerblichen Inventar eingetreten, dann sollte die Hausrat- oder Gewerbeversicherung kontaktiert werden. Hier ist ggf. noch ein Ursachennachweis erforderlich; dies kann z.B. eine Kopie der Reparaturrechnung sein.

Ist ein Fahrzeug betroffen, dann ist die Kaskoversicherung der erste Ansprechpartner.

Bitte berücksichtigen Sie, daß es aufgrund der Vielzahl der Schäden derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann!

Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall für eine Absprache der zu treffenden Maßnahmen!