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Gewässerschadenhaftpflicht - ein "Muss" für Häuser mit Heizöltank

Nach wie vor ist die Ölheizung - neben der Gasheizung - die am meisten genutzte Form und die hierfür notwendigen Tankens sind meistens im Keller oder im Garten untergebracht.

Wird der Tank undicht, ist das Risiko einer Grundwasserverseuchung hoch. Bereits wenige Tropfen sind geeignet, mehrere Tausend Liter des lebenswichtigen und schützenswerten Gutes "Wasser" zu verunreinigen.

Trotz aller Vorsichts- und Vorsorgemaßnahmen kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden und der Gesetzgeber nimmt den Betreiber eine Tankanlage - auch einer privaten Tankanlage - im Interesse aller in die Pflicht.

Kommt es zu einer Leckage, muß das verseuchte Erdreich von Fachfirmen großflächig abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden. Schaden kommen hier Beträge zusammen, die den finanziellen Rahmen eines "normalen" Haushaltes übersteigen und für die der Grundstückseigentümer - unabhängig von seinem möglichen Verschulden - zu haften hat.

Vielfach wird davon ausgegangen, das derartige Schäden im Rahmen einer Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht Versicherung und / oder einer Privathaftpflicht- Versicherung abgesichert sind. Das ist jedoch nur eingeschränkt richtig und sollte in jedem Fall geprüft werden. Grundsätzlich kann es bei der Privathaftpflicht - Versicherung - je nach Versicherer und dem dort gewählten Deckungsumfang - eine Mitversicherung geben, jedoch sind hier die Voraussetzungen wie Fassungsvermögen und Lagerung des Tanks sowie die Nutzung des Gebäudes zu prüfen.

Sofern die besonderen Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht gegeben sind, ist eine eine separate Gewässerschadenhaftpflicht- Versicherung die bedarfsgerechte Absicherung.

Übrigens gelten Eigenschäden des Versicherungsnehmers wie beispielsweise Gebäudeschäden an Wänden und Decken jeweils mitversichert.

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