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BGH Urteil zum Widerruf einer Lebensversicherung 

In diesen Tagen macht ein (aktuell noch nicht rechtskräftiges) BGH Urteil die Runde, wonach Versicherte auch jetzt noch eine in der Vergangenheit abgeschlossenen Lebens- und / oder Rentenversicherung auflösen lassen können.

Hintergrund der Entscheidung ist der Umstand, daß in dem vorliegenden Fall der Versicherer nicht den Nachweis einer ausreichenden und EU- konformen Widerrufsbelehrung beim Vertragsabschluss erbringen konnte.

Betroffen sind hier Kunden, welche zwischen 1994 und 2007 eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hatten und nun ggf. die Möglichkeit haben, den Vertrag rück-abzuwickeln. Allerdings gibt es noch eine Wermutstropfen in den bisherigen Publikationen: Das Gericht hat auch festgehalten, das in diesem Zeitraum Versicherungsschutz bestanden hat, dessen Vergütung jedoch offengelassen.

Auch unter diesem Gesichtspunkt sollte die Urteilsbegründung und die erneute Verhandlung am OLG Stuttgart weiter im Auge behalten werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich!