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Unwetterserie in Krefeld und Umgebung

Nach den sintflutartigen Regenfällen der vergangenen Woche, die zu erheblichen Überflutungen in Häusern und auf Straßen im Stadtgebiet von Krefeld und der Umgebung gesorgt hatten, stellt sich die Frage, welche Versicherung für die finanziellen Folgen aufkommt.

Grundsätzlich kann hier festgehalten werden, dass es sich bei den Ereignissen um sog. Elementarschäden handelt. Versicherungsschutz bieten nur die Sachversicherungen, welche auch die Elementarschäden (gegen Prämienzuschlag) mitversichert haben.

Hier sollte man allerdings genauer hinschauen, denn die Zusatzdeckungen können in der Regel nur mit einer Selbstbeteiligung vereinbart werden. Auch gehören nicht immer Witterungsniederschläge zum Deckungsumfang der Elementardeckung - und gerade hieraus resultieren die Schäden.

Grundsätzlich sind Schäden am Gebäude der Gebäudeversicherung zu melden; Schäden am Inhalt der jeweiligen Inhaltsversicherung. Dies ist im privaten Bereich die Hausrat- Versicherung; im gewerblichen Bereich die entsprechende Geschäftsversicherung.

Sind Fahrzeuge bei den Starkregen beschädigt worden, kann u.U. die eigene Teilkaskoversicherung die Regulierung vornehmen - wenn das Wasser zum Auto gekommen ist. Ist das Fahrzeug jedoch ins Wasser gefahren worden, bleibt nur die Prüfung, ob es sich hier ggf. um einen Vollkaskoschaden handelt.

Auto im Wasser

Ein schwacher Trost für die Betroffenen ohne entsprechenden Versicherungsschutz: Die Kosten für die Schadenbeseitigung und die Wiederbeschaffung können als außergewöhnliche Belastung in der anstehenden Steuererklärung angegeben werden.

Die Wetterereignisse der letzten Wochen zeigen eindringlich, dass die regelmäßige Überarbeitung bestehender Versicherungsverträge und / oder die Absicherung bisher nicht versicherter Risiken sehr sinnvoll und notwendig ist!

Bitte sprechen Sie uns an; wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen persönlichen Beratungstermin!