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Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen
– Gesundheitsreform –
 

Ausgliederung Zahnersatz
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert; dieser muss dann separat versichert werden (Pflichtversicherung). Sowohl die GKV als auch die private Krankenversicherung (PKV) können einen entsprechenden Versicherungsschutz anbieten. Ein Arbeitgeberzuschuss ist nicht vorgesehen.

Wegfall Leistungsanspruch Brillen/Kontaktlinsen
Sehhilfen gibt es nur noch bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer schweren Sehbehinderung.

Höhere und mehr Zuzahlungen
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% erhoben, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro. Bei ambulanter und zahnärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal für den erstbehandelnden Arzt / Zahnarzt erhoben.

Wegfall Leistungsanspruch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Im Regelfall werden die Kosten hierfür nicht mehr übernommen.

Höhere Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Anstieg auf 10 Euro pro Krankenhaustag bis zum 28. Tag pro Jahr, also maximal 280 Euro p.a..

Wegfall diverser Leistungen
Entbindungsgeld, Sterbegeld, Leistungen bei Sterilisation, sowie Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung entfallen.

Beitragstragung bei Arbeitnehmern
Die paritätische Beitragstragung entfällt. Künftig tragen Arbeitnehmer das Krankengeld durch einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5% alleine.

Höhere Beiträge auf Versorgungsbezüge und Alterseinkommen
Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von pflichtversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt, somit eine deutliche stärkere Beitragsbelastung der Rentner.

Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes werden künftig aus Steuermitteln finanziert.

Auswirkungen auf die Beihilfe
Wichtig für Beamte: Alle Belastungen müssen in die jeweiligen Beihilferegelungen eingearbeitet werden.

Quelle: www.gesundheitsreform-2004.de
 

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