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Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das AltEinkG wurde am 30.04.04 im Bundestag verabschiedet. Der Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen wird immer wahrscheinlicher. Dennoch steht die endgültige Entscheidung noch aus. Diese wird bis zur Sommerpause (ca. Juli) erwartet.
Nach derzeitigem Stand sieht das AltEinkG folgende Änderungen vor, die für Neuabschlüsse ab 01.01.2005 gelten sollen:

Private Kaptial- / Rentenversicherungen

  • Generelle Abschaffung des Sonderausgabenabzuges für Lebensversicherungen (mit abgemildeter Steuerprogression bei Mindestablaufalter 60 Jahre und Mindestdauer 12 Jahre)
  • Besteuerung der Erträge bei Kapitalauszahlungen
  • Besteuerungen von laufenden Rentenzahlungen (Absenkung der steuerpflichtigen Ertragsanteile aus Rentenzahlungen gilt auch für bestehende Verträge)

Direktversicherungen

  • Wegfall der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG
  • Einführung der nachgelagerten Besteuerung für Rentendirektversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG
  • Erhöhung des Fördervolumens des § 3 Nr. 63 EStG um 1.800 EUR ( sv-pflichtig), 
    sofern § 40 b EStG nicht in Anspruch genommen wird.