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Neue Versicherungskennzeichen ab dem 01.03.2005

Wie in jedem Jahr wieder werden die bisherigen Versicherungskennzeichen für die nicht zulassungs- aber versicherungspflichtigen Fahrzeuge zum letzten Tag des Februars ungültig.

Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten Mofa's /Mopeds (Kleinkrafträder), Quads und ATV, die nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als 50 km/h fahren können.

  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Mofa's und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h), die vor dem 1.3.1992 bereits versichert waren
  • maschinell angetriebene Krankenfahrstühle

Die Versicherungskennzeichen werden jedes Jahr zum 1.März ausgegeben und gelten maximal ein Jahr, dann werden sie ungültig. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

Ob das Mopedschild aktuell ist, lässt sich leicht erkennen: Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jedes Jahr. Ab März 2005 ist es schwarz, in 2006 blau und ab März 2007 grün. Danach wiederholen sich die Farben.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 50 Millionen Euro; im Rahmen dieser Deckungssumme Personenschäden bis zu 8 Millionen Euro je geschädigte Person.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Ihnen Schäden an dem eigenen Fahrzeug, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Z.B. Schäden durch Diebstahl und unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild.

Sofern Sie das Versicherungskennzeichen erst nach dem 01.03.2005 benötigen, reduziert sich die Versicherungsprämie entsprechend.

Die neuen Versicherungskennzeichen können Sie selbstverständlich bei uns kurzfristig erhalten!