Hugo-Holthausen.de

Ab 01.07.2005: Eigenanteil für Zahnersatz und Krankengeld 
in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Arbeitnehmer zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.07.05 einen Sonderbeitrag von 0,9% auf ihr Bruttoeinkommen.

Die Krankenkassen senken ihren Beitragssatz zwar um 0,9 %.

Aber: Arbeitnehmer zahlen diese 0,9% als Sonderbeitrag (0,4% für Zahnersatz und 0,5% für Krankengeld) - dann ohne Arbeitgeberbeteiligung.

Dieser Sonderbeitrag ist nicht gleichbedeutend mit einer Mehrleistung: Seit dem 01.01.2005 zahlen gesetzliche Krankenkassen bei Zahnersatz nur noch befundbezogene Festzuschüsse.

Die prozentuale Kostenbeteiligung gibt es nicht mehr; allerdings stellt diese für die gesetzlich Versicherten nach den diversen (notwendigen) Gesundheitsreformen nur noch eine Grundabsicherung dar.

Daher ist eine private Zusatzversicherung, auch für den Zahnersatz, immer wichtiger!

Wir beraten Sie hierzu gerne!