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Begleitetes Fahren eines Kraftfahrzeuges - die Versicherung sollte informiert sein!

Seit einigen Monaten haben in den meisten Bundesländern Jugendliche ab dem 
17. Lebensjahr die Möglichkeit, in Begleitung eines erwachsenen Begleiters ein Fahrzeug zu führen. Über diesen Weg des begleiteten Fahrens soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern gesenkt werden.

Allerdings - die eigene Kraftfahrt Versicherung sollte hierüber vorab informiert werden, um sicherzustellen, daß im Schadenfall kein böses Erwachen erfolgt!

Bislang kann allerdings noch nicht pauschalisiert gesagt werden, ob das "Begleitete Fahren" auch mit einem Prämienzuschlag zwingend einhergeht. Für die Statistik fehlen hierzu noch die Erfahrungswerte. 

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