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Beitragsangleichung zur Haftpflicht Versicherung per 01.07.2006

Zur Haftpflicht Versicherung wird alljährlich durch einen unabhängigen Treuhänder das Verhältnis zwischen Prämieneinnahmen und Schadenzahlungen geprüft.

Sofern eine Erhöhung vorliegt, können die Prämien zur Haftpflicht Versicherung angeglichen werden; allerdings mit besonderen Rechenregeln:

●       Der Angleichungsprozentsatz muß durch 5 teilbar sein

●       Das Ergebnis wird abgerundet

●       Ist eine Erhöhung unterhalb des Satzes, kann diese für das Folgejahr vorgetragen werden

Nach der letzten Angleichung im Jahr 2004 wird zum 01.07.2006 eine Angleichung vorgenommen. Jedoch zeichnet sich ab, das nicht von allen Versicherern und auch nicht für alle Haftpflicht Sparten diese Angleichung umgesetzt werden muß!

Sprechen Sie uns an - wir haben mit Sicherheit eine Lösung für Sie!