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Garantiezins der Lebensversicherung

Mit Wirkung vom 01.01.2007 wird in der Lebens- und Rentenversicherung der Garantiezins von bisher 2,75 % auf 2,25 % abgesenkt.

Diese Änderung betrifft allerdings nur Verträge mit Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2007; bereits bestehende Verträge werden mit dem bisherigen Garantiezins bedacht.

Die Höhe des Garantiezinssatzes orientiert sich an der durchschnittlichen zehnjährigen Entwicklung der Rendite von Staatsanleihen. Der Garantiezinssatz ist immer dann zu senken, wenn er höher ist als 60% dieser Rendite.

Da das Zinsniveau an den Kapitalmärkten in den letzten Jahren gefallen ist, wird der Garantiezinssatz ab dem nächsten Jahr niedriger festgelegt.

Alle Versicherungsunternehmen sind von dieser Neuregelung betroffen. Ein Grund mehr, die eigene Altersvorsorge noch in diesem Jahr anzugehen!

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen!