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Die Entgeltumwandlung soll sozialabgabenfrei bleiben

Entgegen den bisherigen Absichten, bei der betrieblichen Altervorsorge ab 2008 auf die Beitrage Sozialabgaben abführen zu müssen, zeichnet sich derzeit parteiübergreifend ab, daß - wie bisher - die Aufwendungen hierzu sozialabgabenfrei bleiben sollen.

Ebenfalls parteiübergreifend werden diese Überlegungen als äußerst positives Signal für alle Beteiligten und der Institution “betriebliche Altervorsorge” gewertet. Dem kann man sich nur anschließen und hoffe, daß den Worten auch Taten folgen werden.

Nach wie vor ist die betriebliche Alterversorgung eine wichtige Säule im System der Altersrente, mit welcher jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, seine gesetzliche (uns vielfach unzureichende) Alterrente deutlich zu verbessern.

Für detailierte Informationen bieten wir Ihnen persönliche Beratungsgespräche an!