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Ab 01.01.2008 gelten neue Regeln für das Versicherungs- Vertrags- Gesetz (VVG)

Voraussichtlich zum 01.01.2008 wird die mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag am 05.07.2007 verabschiedete Reform des VVG wirksam werden.

Die gleichzeitig auf den Weg gebrachte Verordnung über die Informations- verpflichten bei Versicherungsverträgen wird derzeit noch diskutiert; eine Stellungnahme des Bundesjustizministerium steht noch aus.

Die wichtigsten Eckpunkte der VVG- Reform lauten:

  • Ausweitung der seit 22. Mai bereits für Versicherungsvermittler geltenden Beratungs- und Dokumentationspflichten auf die Versicherer. Die bisherige Verbraucherinformation wird auf alle Versicherungsnehmer (VN) ausgeweitet und muss rechtzeitig vor AntragsteIlung dem VN übermittelt werden, womit das bisher verbreitete Policenmodell (Übersendung der Versicherungs- bedingungen spätesten mit der Übersendung des Versicherungsscheines) entfällt.
     
  • Absenkung der Vertragslaufzeiten von Kompostversicherungsverträgen auf drei Jahre.
  • Aufgabe des Alles-oder-nichts-Prinzips: Bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers wird der Versicherer nicht mehr vollständig leistungsfrei, sondern erhält allenfalls ein Kürzungsrecht nach der Schwere der Schuld des Versicherungsnehmers. 
     
  • Wegfall des "Prinzips der Unteilbarkeit der Prämie", hierdurch steht dem Versicherer bei vorzeitigem Vertragsende nur eine zeitanteilige Prämie zu.
     
  • Neue Regeln zur Überschussermittlung in der Lebensversicherung, darunter auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf die hälftigen stillen Reserven, sowie zur Berechnung des Rückkaufswerts, u. a. mit einer rechnerischen Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre.
     
  • Dazu kommt eine Reihe neuer Informationspflichten des Versicherers, vereinheitlichte Widerrufsrechte oder auch die Anwendung der allgemeinen Verjährungsregeln des BGB. 
     
  • Erstmals geregelt werden die vorläufige Deckung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach der Reform ist vor der Reform...